Das Schweizer Parlament nähert sich in der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative einer „Lösung“. Befriedigen kann das niemanden.
Selbst kein Befürworter der Initiative habe ich gleichwohl grosse Bedenken: Das Parlament will die bilateralen Verträge mit der EU nicht gefährden – und verstösst darum bewusst gegen die Verfassung, in welche der Initiativtext mit der Annahme aufgenommen wurde. Das ist ein gefährliches Präjudiz – und gibt erst recht der SVP Grund für Geschrei. Tatsächlich wird damit die direkte Demokratie ein Stück weit ausgehöhlt, mögen die Absichten noch so vernünftig sein – und das Präjudiz senkt die Hemmschwelle in jedem zukünftigen Fall weiter.
Es ist dringend Zeit, dass wir eine politische Diskussion über die Zulässigkeit von Volksinitiativen führen – gibt es für deren Inhalte Grenzen – und wer setzt diese? Wie bindend ist zum Beispiel internationales Menschen- und Völkerrecht? Wie kann Umsetzbarkeit geprüft und objektiv darüber entschieden werden, bevor es zur Einreichung kommt – oder die politische Diskussion darüber einsetzt?
Wir müssen der direkten Demokratie und damit dem Volkswillen grosse Sorge tragen.