Ressort: Politik(Weitere Infos)

02.Dezember 2016, 19:36

Volksentscheide – wie sehr dürfen sie gebeugt werden?

Das Schweizer Parlament nähert sich in der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative einer „Lösung“. Befriedigen kann das niemanden.

Selbst kein Befürworter der Initiative habe ich gleichwohl grosse Bedenken: Das Parlament will die bilateralen Verträge mit der EU nicht gefährden – und verstösst darum bewusst gegen die Verfassung, in welche der Initiativtext mit der Annahme aufgenommen wurde. Das ist ein gefährliches Präjudiz – und gibt erst recht der SVP Grund für Geschrei. Tatsächlich wird damit die direkte Demokratie ein Stück weit ausgehöhlt, mögen die Absichten noch so vernünftig sein – und das Präjudiz senkt die Hemmschwelle in jedem zukünftigen Fall weiter.

Es ist dringend Zeit, dass wir eine politische Diskussion über die Zulässigkeit von Volksinitiativen führen – gibt es für deren Inhalte Grenzen – und wer setzt diese? Wie bindend ist zum Beispiel internationales Menschen- und Völkerrecht? Wie kann Umsetzbarkeit geprüft und objektiv darüber entschieden werden, bevor es zur Einreichung kommt – oder die politische Diskussion darüber einsetzt?

Wir müssen der direkten Demokratie und damit dem Volkswillen grosse Sorge tragen.

 

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