Wir Schweizer sind uns wohl gar nicht bewusst, dass viele Blicke aus dem Ausland auf das kommende Abstimmungswochenende bei uns gerichtet sind. Denn wir stimmen über das sog. Covid-19-Gesetz ab. Unser System der direkten Demokratie erlaubt es, dass die Bürger die Corona-Massnahmen der Regierung gutheissen oder verwerfen können. Nirgends sonst ist es möglich, dass das Volk das beanspruchte Notrecht bejahen oder verwerfen kann, nachträglich – und für eine befristete weitere Zeit. Das ist die Theorie, nach welcher Regierung und Parlament Aufschluss darüber bekommen, ob das Volk hinter der politischen Führung steht. Aber das wird nicht der Fall sein, denn die Vorlage weiss es zu verhindern, den Volkswillen klar zu befragen, indem sie gegen den Grundsatz der Einheit der Materie verstösst.
Dieser Grundsatz ist ein Rechtsinstitut, ein Prinzip der Bundesverfassung der Schweizer Eidgenossenschaft, der besagt, dass zwischen den einzelnen Teilen einer Abstimmungsvorlage ein sachlicher Zusammenhang bestehen muss. Auf den ersten Blick scheint das gegeben, denn wir stimmen über die Prinzipien und Grundlagen ab, nach denen der Bundesrat seine Massnahmen im „Kampf“ gegen Covid-19 beschliesst. Doch unser Ja oder Nein sanktioniert eben nicht nur die Massnahmen des Bundesrates, sondern es entscheidet auch darüber, ob die finanziellen Entschädigungen und Unterstützungen, die für die Betroffenen gesprochen wurden und weiter bezahlt werden, weiter geführt werden können oder im September auslaufen. Und damit ist der Grundsatz der Einheit der Materie grundlegend verletzt, denn sein tieferer Sinn ist, dass die Stimmbürger ihren politischen Willen frei und unverfälscht bilden und auch äussern können. Genau dies wird hier aber nicht gewährleistet, denn ich kann sehr entschieden gegen die Anwendung und Interpretation des Notrechts durch den Bundesrat und die daraus abgeleiteten Beschränkungen der Freiheitsrechte sein, setze mich mit einem Nein aber dem Vorwurf aus, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohten Berufs- und Bevölkerungsgruppen ab September endgültig ins Elend zu stürzen. Ein erheblicher Teil des Stimmvolks hat grundlegende Bedenken gegenüber den Einschränkungen und Massnahmen, anerkennt aber umgekehrt, dass der Bundesrat mit seinen getroffenen Abfederungen, z.B. mit den Regelungen für Kurzarbeit oder den Erwerbsersatz für die Selbständigen, die wirtschaftlichen Benachteiligungen schnell, speditiv, erstaunlich unbürokratisch und relativ breit zu lindern möglich gemacht hat. Nur ist ein einigermassen dichter Flickenteppich kein Argument dafür, die Handlungen, welche die Flicken notwendig gemacht haben, aufrecht zu erhalten. Und genau dies festzustellen, wird den Stimmbürgern sehr schwer gemacht, weil im Abstimmungskampf dem Volk die Verantwortung für die finanzielle Abfederung der Schäden für die Benachteiligten zugeschanzt wird. Und es wird nicht möglich sein, zu eruieren, wie gross der Prozentsatz der Stimmbürger ist, welche nur ein Ja eingelegt haben, weil sie die Folgen der Massnahmen abgefedert wissen wollen, aber nicht, weil sie die ursprünglichen Entscheidungen für richtig halten. Die beiden Fragen müssten, wenn schon, getrennt vorgelegt werden, und wenn der Charakter der Gesetzgebung eine solche Trennung nicht erlaubt, so hätte das Parlament die notwendigen Schritte einleiten müssen, welche die Fortführung der bisher gewährten Entschädigungen in jedem Fall erlaubt hätte.
Ich bin im Übrigen überzeugt, dass es diese Überlegungen auch gibt und Notfallpläne bestehen, um bei einem Nein Härtefälle im Herbst eben doch zu verhindern. Als Parlamentarier zu behaupten, das wäre nun nicht mehr möglich, ist eine Bankrotterklärung – und in erster Linie eine Aussage, welche bescheinigt, dass das Parlament selbst seiner Aufgabe überhaupt nicht nachgekommen ist. Das politische Kalkül ist offensichtlich, mit dieser Unsicherheit genau diese grosse Gruppe von Ja-Stimmen zu sichern und so die Handhabung des Notrechts in seiner Gänze sanktioniert zu bekommen. Mit allen offenen, nur vorläufig zu beantwortenden Fragen zur Handhabung von Impfzertifikaten und dergleichen, und, notabene, mit einem Gesetzestext, der so, wie er in der Abstimmungsbroschüre aufgelegt und in alle Haushaltungen verschickt wurde, schon nicht mehr gültig ist. Denn gleich zu Beginn gibt es seit der Drucklegung eine massgebliche, sehr bedeutsame Änderung:
Im Abstimmungsbüchlein regelt das Bundesgesetztes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) in Art. 1 „Gegenstand und Grundsätze“ und in Art. 2 „Massnahmen im Bereich der politischen Rechte“.
Im Netz kann der Gesetztestext mit Stand am 1. April 2021 aufgerufen werden, und der enthält einen Gummiparagraphen: Art. 1a:
Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen.
Wie problematisch oder nicht eine solch dynamisch sich weiter verändernde Vorlage ist, wie beabsichtigt es sein mag, die Variante vom 1. April dieses Jahres in die im Mai verschickten Unterlagen nicht zu integrieren, so dass dieser Art. 1a nicht gelesen werden kann im Abstimmungstext, kann nur gemutmasst werden, und ich höre schon wieder den Totschlagspruch auf mich niederprasseln, ein Verschwörungstheoretiker zu sein.
Ich weiss auch nicht, ob die Feststellung die Sache besser macht, dass schlicht der Text des BG vom 20. September 2020 ohne später erlassene Zusatzartikel – mehr als ein Dutzend mit lit. a) oder b) – abgedruckt wurde.
Ich bin sehr stolz auf unsere direkte Demokratie. Ich bin schon um sie besorgt durch die Beurteilung und Massnahmen der Politik in Situationen, wie wir sie in den letzten 15 Monaten erlebt haben, aber das ist wahrscheinlich viel leichter erklärbar und korrigierbar als das, was diese unsägliche Vorlage über unsere Legislative verrät. Es sind Taschenspieler- und Hütchentricks, welche ein bestimmtes, gewolltes Ergebnis garantieren sollen. Das Quälendste daran ist, dass sie gar nicht nötig wären. Im Dialog mit dem Volk wären sehr brauchbare Prinzipien zu erarbeiten, welche das Vertrauen in die Regierung stärken und die Sicherheit erhöhen würden, mit dem Rückhalt der Bevölkerung auch für sie tätig sein zu können. Wahrscheinlich muss der Weg dazu in der weiteren Aufarbeitung der Epidemie-Erfahrungen liegen, in welche dann auch die Praktikabilität und Plausibilität des angewendeten Epidemiengesetzes von 2016 einfliessen kann.